Mapper Hof
Mapper Hof
Mapper Hof, Kapelle
Mapper Hof, Kruzifix
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Rheingau-Taunus-Kreis
Schlangenbad
Obergladbach
  • Mapper Hof
Mapper Hof
Flur: 8
Flurstück: 4/1

Der Mapper Hof als ehemaliges Hofgut des Klosters Eberbach liegt südlich von Obergladbach nahe der ehemals durch Gebück gesicherten Rheingaugrenze mit der Mapper Schanze als befestigter Durchgangsstelle. Der (nach einem Eremit Appo benannte ?) Hof soll 1173 durch das Kloster angekauft und angerodet worden sein. Nach dem Kauf durch Friedrich von Greiffenclau 1649 entstand 1749-53 ein Wohngebäude, das um 1986 abgebrochen und durch einen Neubau ersetzt wurde. Scheunen und Wirtschaftgebäude wurden in den 1930er Jahren als Fachwerkbauten neu errichtet.

Nahe der ehemals durch das Gebück gesicherten Rheingaugrenze mit der Mapper Schanze liegt der Mapper Hof in freier Einzellage. Von der Gründung des Klosters Eberbach und dem alten Greiffenclau''schen Hofgut sind keine baulichen Reste erhalten. Die 1935 errichteten Wirtschaftsgebäude (Stein mit Datum und Wappen Greiffenclau in Neubau versetzt) umstehen einen weiten rechteckigen Hof. Remise, Stall und Scheune in traditioneller Bauweise aus regionaltypischen Materialien (Fachwerk, Holz, Schiefer).

Wohngebäude modern. Heute Gestüt und Landwirtschaft.

Kleine Kapelle im Wald südwestlich des Mapper Hofes. Inschrift: „Den Mapper Hof rodete Kloster Eberbach vor 1200 / Rheingauer Generalhaingericht tagte hier 1226 / Kauf durch Friedrich von Greiffenclau / Wohngebäude 1749-53 / 1938 erstellten diese Kapelle Richard und Eleonore Matuschka-Greiffenclau / Josef-Statue stiftete Gräfinmutter Clara". Wegekreuz nahe dem Mapper Hof. Kreuz und Sockel aus Sandstein, 19. Jh., Korpus neu, Flurdenkmal traditionell katholischer Gebiete.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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