Hohlstraße 1
Rheingauer Straße 18, Detail
Mühlstraße 7
Obere Mühlstraße
Untere Mühlstraße
Hohlstraße 1-3
Mühlstraße 7
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Rheingau-Taunus-Kreis
Schlangenbad
  • Gesamtanlage MühIstraße/Hohlstraße

Mühlstraße 6-21

Hohlstraße 1-3

Kaiserberg 1, 2

Im Laufe des 19. Jh. siedelten sich Anwohner und die im Kurbetrieb Beschäftigten im unteren Tal zwischen den damals noch vorhandenen Mühlen an; hier entstand der Wohnort Schlangenbad. Zuvor hatte das Dienstpersonal in Neben- und Anbauten um die Kur- und Badehäuser Unterkunft gefunden. Nachdem diese um die Jahrhundertmitte entfernt worden waren, entstanden in einiger Entfernung kleinere, meist zweigeschossige Wohn- und Geschäftshäuser mit Läden, danach kamen auch hier Gastbetriebe und Pensionen hinzu. Auf älteren Plänen ist noch eine Einzelhausbebauung erkennbar, die sich später zu einer traufständigen Front schließt. Wie bei den größeren Kurgebäuden herrschen auch hier verputzte Fachwerkkonstruktionen vor. Die ursprüngliche Kleinteiligkeit durch Bauzier wie gusseiserne Balkons, Fensterläden und -sprossen sowie reizvolle Ladeneinbauten mit schmiedeeisernen Aushängeschildern ist inzwischen weitgehend verschwunden. Die im unteren Abschnitt noch einheitliche Bebauung bildet den Rahmen für den hier schmal auslaufenden Kurpark.

Mühlstraße 7 (1860 Kaiser''s Haus, dann Haus Hildegard) mit über die Traufe erhobenem Mittelteil und abgetrepptem, von einer Adlerfigur gekröntem Blendgiebel; ehemals im Obergeschoss symmetrische Fensterreihe mit Giebelgewänden, Klappläden und zwei gusseisernen Balkons auf verzierten Konsolen. Mühlstraße 10 (1850 Kaiser Friedrich, dann Haus Waldeck) mit zwei Zwerchgiebeln und Dachgauben; früher zwei gusseiserne Balkons. Mühlstraße 18: kleines giebelständiges, ehemals verputztes jetzt freigelegtes) Fachwerkhaus, reizvoller Ladeneinbau des 19. Jh. mit holzgeschnitzten Pilastern.

An der nördlichen Fortsetzung der Mühlstraße begrenzen Bauten an der Hohlstraße den Kurpark. Hohlstraße 1: früher Haus Marianne von 1850/1892 mit Bäckerei und Konditorei sowie Cafetrrasse. Auf der Sandsteinsäule mit Datum 1891 stand ursprünglich eine Figur.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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