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Nahe der Neumühle auf einer Waldlichtung gelegenes ehemaliges Revierforstgehöft. Eingeschossiges Wohnhaus mit Krüppelwalmdach. Erdgeschoss aus verputztem Mauerwerk mit Stichbogenöffnungen, Giebelfelder durch Zierfachwerk betont. Scheune ähnlicher Dimension und Dachform in brettverkleideter Holzkonstruktion. Erbaut um 1900 durch die preußische Forstverwaltung in Anwendung traditionell-ländlicher, dem Heimatstil verhafteter Bauweise.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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