Zeichnung um 1800
Allee am Kurhotel
Anlage am Warmen Bach
Hessenallee
Hessenallee, Grenzstein
Hessenallee
Nassauer Allee
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Rheingau-Taunus-Kreis
Schlangenbad
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  • Rheingauer Straße 49
  • Rheingauer Straße 51
Kurpark
Flur: 1, 2, 5, 6, 8, 13, 14, 15
Flurstück: 1/15, 1/7, 34/11, 34/12, 34/15, 34/17, 34/19, 22/10, 22/2, 22/3, 22/4, 22/5, 22/6, 23/1, 23/2, 25/12, 30, 31/1, 31/2, 31/3, 31/4, 75/1, 15/12, 12, 13, 14, 4/27, 4/30, 4/9

Kurpark mit Wegeführungen, Anlagen, Bepflanzung, Kleinbauten und Denkmälern.

Der Kurpark erstreckt sich über die Bachaue des Warmen Baches und bildet damit einen Grünzug inmitten der Ortslage, der von den Bauzeilen an Rheingauer Straße, Mühlstraße und Hohlstraße gerahmt wird. Westlich und südlich des heutigen Parkhotels mit Kurkolonnade gehen die offenen Grünflächen fließend in den umgebenden Wald über. Hier finden sich als älteste Alleen aus der Anfangszeit des Kurbades die Mainzer Allee, von Kurmainz um 1700-1707 als Hainbuchenallee angelegt, seit 1813 Nassauer Allee, auch Philosophenweg genannt. Die Allee ist fast in voller Länge mit Baumbestand erhalten, sie zieht sich parallel zum Hang aus dem offenem Parkgelände in die bewaldete Zone und endet in einem mit Sandsteinbänken ausgestatteten Rondell. Hier ein Grenzstein um 1810. Die kurz nach der Mainzer Allee angelegte Hessenallee verläuft fast parallel dazu nördlich des ehemaligen Grenzbaches. Hier sind nur wenige der ursprünglichen Bäume verblieben; die Alleebepflanzung jetzt lückenhaft, der Fahrweg asphaltiert als Zufahrt zu einem großflächigen Parkplatz. Das ehemalige Endrondell ist nur noch teilweise in der Geländeformation zu erkennen. Daneben entstanden in der ersten Hälfte des 18. Jh. gärtnerische Anlagen wie Bosquete, Heckenpflanzungen und Wasserspiele. Die den nach Plan von Splittdorff um 1752 auf der terrassierten Ebene oberhalb der Allee ausgeführten oder geplanten Bauten - Stallungen und Saalgebäude - sind nicht erhalten. Noch vorhanden sind die Terrassenmauern des in drei Ebenen ansteigenden Geländes.

Eine schmale Hainbuchenallee mit tunnelartig geschlossenem Bewuchs zieht sich nördlich des Kurhotels, in leicht geschwungenem Verlauf dem bewaldeten Hang folgend, von der Omsstraße zur Rheingauer Straße. Die Grünzone im Ortszentrum stellt sich als spätere Parkanlage dar. Ansichten der ersten Hälfte des 19. Jh. zeigen den von Bewuchs weitgehend freien, vom Warmen Bach durchflossenen und Mühlen gesäumten Talgrund als Wiese und Viehweide. Wohl nach der Errichtung der beiden jüngeren Kurhäuser (Römerbad) wurden hier Wegeführungen und Pflanzungen angelegt, um diese Bauten in die Landschaft einzubinden. Das 1852 errichtete Schweizerhaus bildete einen markanten Blickpunkt. Die malerische Situation wurde nach 1975 von dem wesentlich zu voluminös geratenen, Topographie und Sichtbeziehungen negierenden Komplex des modernen Kurklinikums verdrängt. Auch die Rheingauer Straße war als Allee konzipiert, Villengärten setzten das Parkgrün auf der Südseite bis zu den Waldhängen fort. In die Umgebung führende Wege bezogen die gewachsene Natur der umgebenden Hügel als Hintergrund in die Gartenlandschaft mit ein; der Plan des 19. Jh. zeigt hier noch weitere Alleen, rondellartige Ruheplätze und Aussichtspunkte (Musensitz).

Das Denkmal des Geheimen Sanitätsrats Dr. Friedrich Baumann, gewidmet von Freunden und Verehrern, Büste und Sockel von P. Feile 1908, wurde kürzlich von seinem Standort an der Nassauer Allee an die Rheingauer Straße versetzt.

Gedenkstein an der Nassauer Allee, Inschrift: „Dem Andenken der Gräfin Waldner v. Freundstein Freiin von Stumm gewidmet von ihren Freunden 1883". Holzpavillon, verändert.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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