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Erbaut 1901 durch Sanitätsrat Dr. Hannappel auf dem Gelände der einstigen Mittleren warmen Mühle, einer seit der ersten Hälfte des 16. Jh. erwähnten Bannmühle. Backsteinbau in zweifarbiger Ziegelornamentik mit Zierfachwerk. Flachgeneigtes Dach mit Walmen. Vorgezogener Mittelteil als Giebel über die Traufe erhöht, beidseitig Gauben. Veranda mit Glasdach, Backsteinpfeilern und -balustrade. Seitlich je ein schmiedeeiserner Balkon auf Konsolen. Einfriedung aus Backstein mit Eisengitter.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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