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Rheingau-Taunus-Kreis
Schlangenbad
  • Kurkolonnaden
Brunnen
Flur: 1
Flurstück: 1/15

Runde, flache Brunnenschale auf achteckigem Stock, aus hell geadertem roten Sandstein, mit umlaufendem Eierstab und wasserspeienden Blattmasken in relativ grob-plastischer Bearbeitung. Die Herkunft des in der Dekoration noch renaissancehaften Brunnens ist unklar. Nach einer Zeichnung von 1787 stand er im Mittelpunkt des dem Mainzer Haus vorgelagerten Hofes und wäre somit um 1700 entstanden. Die undeutliche Darstellung zeigt die (tatsächlich auf Untersicht bearbeitete) Schale auf wesentlich höherem Brunnenstock inmitten eines achteckigen Beckens. Andererseits weist die Ornamentik auf einen früheren Ursprung um 1600 hin, so dass es sich auch um ein nach Schlangenbad verbrachtes Versatzstück, vielleicht aus Mainzer Beständen des Bauherrn Kurfürst Lothar Franz von Schönborn, handeln könnte. Der Brunnen wurde erst kürzlich wieder im Kurgarten aufgestellt, nachdem er jahrzehntelang als Blumenschale gedient hatte.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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