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Als Wohnhaus des Bürgermeisters August Werner 1872 erbaut, zeitweise auch "Bürgermeister-Bureau". Zur Straße zwei-, zum Tal nach Osten dreigeschossiger schlichter Bau in verputzter Fachwerkkonstruktion. Symmetrische Fassade mit vorgezogenem, in ein Zwerchhaus übergehendem dreiachsigen Mittelteil. Über dem Eingang gusseiserner Balkon. Bis auf das heute fehlende geschosstrennende schmale Gesims und hölzerne Fensterbekrönungen im ersten Obergeschoss fast unverändert erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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