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Rückwärtiger Erweiterungsbau von Nr. 43 (früher Hotel de Paris bzw. Pariser Hof), wohl gleichzeitig oder wenig später errichtet. In Proportionen und Gestaltung weitgehend dem Vorderhaus entsprechend, die Giebelseite wie dort über dem Erdgeschoss verschiefert. Balkon neu, die Traufseite nachträglich mit Kunststoff verkleidet. Bestandteil der alten Kurbebauung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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