Rheingauer Straße 47, Theatersaal
Rheingauer Straße 47, Eingangshalle
Staatliches Kurhotel, Rheingauer Straße 47
Rheingauer Straße 47, Ansicht
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Rheingau-Taunus-Kreis
Schlangenbad
  • Rheingauer Straße 47
Staatliches Kurhotel
Flur: 1
Flurstück: 1/15

1912 nach Plänen des Frankfurter Architekten E. Rückgauer für eine private Gesellschaft, an die der Preußische Staat den Kurort verpachtet hatte, errichtet. Das Hotel ersetzte die vorher an gleicher Stelle vorhandenen alten Kurbauten des 18. Jh., das Gesellschaftshaus Neubau und das Alte Badehaus bzw. Obere Kurhaus sowie die gusseiserne Trink- und Wandelhalle von 1879. Es vereinigte die Funktionen von Kurhaus, Hotel und Bad unter einem Dach. Langgezogener, vielgestaltiger Baukörper, der Stilmerkmale der baroken Vorgängerbauten aufnimmt. Damit bleibt der Komplex besonders in der Detailbildung einer historisierenden Formensprache verhaftet, während sich in der Großform auch Einflüsse der Jugendstilarchitektur, wie sie etwa im Sprudelhof in Bad Nauheim 1911 verwirklicht wurden, niederschlagen.

Dreigeschossige winkelfkörmige Anlage, Orientierung der Hauptfront nach Süden zu Kurgarten und Kolonnade. Asymmetrisch gesetzter, risalitartiger erhöhter, durch zwei polygonal vorspringende Erker gerahmter Eingang zum Gesellschaftstrakt. Der kurze Ostflügel als optischer Abschluss des jetzt durch die Medizinische Klinik verstellten) Bachtales und Kurparks ebenfalls asymmetrisch mit seitlich versetztem Giebelzwerchhaus. Vor dem Hauptbau ein- bis zweigeschossiger Terrassenvorbau mit verglasten Rundbogenarkaden, Eckbetonung durch einen Rundpavillon. Im darüberliegenden zweiten Obergeschoss Einzelbalkons. Das Mansardwalmdach mit Gauben und Zwerchhäusern zitiert den Umriss der Vorgängerbauten bzw. des ehemals gegenüberliegenden Römerbades.

Innenausstattung (Treppenhaus, ehemaliger Theatersaal mit Stuckdecke, Gesellschaftsräume mit neubarocken Elementen) in Teilen erhalten, 1990 erneuert bzw. ergänzt.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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