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Hofreite an der Ortsdurchfahrt nahe dem ehem. Klostergelände. Traufständiges Wohnhaus des 18. Jh. mit hohem Krüppelwalmdach, östlicher Anbau mit überbautem Hoftor aus der zweiten Hälfte des 19. Jh. Straßenfassade des Hauptgebäudes fünfachsig-symmetrisch, Mitteleingang mit Treppe; damit zum biedermeierlichen Wohnhaustyp überleitend. Fachwerk verputzt, giebelseitig im Obergeschoss verkleidet. Dach mit Schieferdeckung. Ehemals repräsentativer, für das Straßenbild relevanter Bau.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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