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Rheingau-Taunus-Kreis
Taunusstein
Bleidenstadt
  • Aar (Hahner Weg)
Brücke
Flur: 3
Flurstück: 72

Zweibogige Steinbrücke über die Aar in der Nähe des ehemaligen Klosters. Entstanden im 18. Jh. oder früher, Bestandteil des alten Weges nach Hahn und Wehen vor dem Ausbau der Aartalstraße. Aus Bruchstein relativ roh gemauert, die zwei gewölbten Korbbogenöffnungen in jüngerer Zeit verputzt. An der Ostseite Wellenbrecher, darüber wurde vielleicht ein Stein mit Wappen oder Inschrift entfernt. Straßenbelag und Geländer neu. Wahrscheinlich eine der ältesten ländlichen Brücken im Kreis.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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