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Hofreite mit traufständigem Wohnhaus des 18. Jh., anschließender Überbauung der Hofeinfahrt aus dem 19. Jh. und parallel im Hof zurückliegender Scheune. Fensterformate des dreizonigen Wohnhauses verändert, jedoch ursprüngliche Stellung. Mitteleingang mit einläufiger Steintreppe zur Straße. Über relativ hohem Sockel verputztes Fachwerk mit traufseitigem Geschossvorsprung. Eine der wenigen im Ortskern vollständig erhaltenen Hofreiten, daher geschichtlicher und städtebaulicher Wert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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