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Nachdem unter preußischer Hoheit das Forstwesen neu organisiert und die Residenzpflicht leitender Bediensteter eingeführt worden war, wurden zwischen 1885 und 1910 in großem Umfang Forstdienstgebäude errichtet. Die dafür durch die Preußische Staatsforstverwaltung entwickelten ein- bis zweigeschossigen Einheitstypen wurden nach den örtlichen Gegebenheiten geringfügig variiert.
Dienstgehöft von 1897 am Nordrand des Ortes, bestehend aus Wohnhaus und Wirtschaftsgebäude, die in Parallelstellung einen Hof einfassen; daran anschließender Obstgarten.
Die Gebäude sind in dem für preußische Bauten charakteristischen roten Ziegelmauerwerk ausgeführt. Eingeschossiger Wohnhaustyp mit Bruchsteinsockel und Stichbogenfenstern; die asymmetrisch angeordnete Eingangsachse an der Hofseite durch Risalit mit Zwerchhausgiebel betont. Das Motiv wiederholt sich in größerem Maßstab an der Westseite. Nach Süden vorgesetzter Wintergarten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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