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Ehemaliges Rat- und Schulhaus gegenüber der Kirche. Erbaut 1809 mit nachträglichen Veränderungen. Hohes massives Erdgeschoss mit Freitreppe, ursprünglich verputztes Fachwerkobergeschoss mit Krüppelwalmdach. Die zugehörige Scheune, ebenfalls mit Krüppelwalm, soll nach früherer Inschrift 1811 erbaut worden sein, um 1934 Umbau zum Feuerwehrgerätehaus mit verschiefertem Dachturm. Prägnante Baugruppe im Ortskern.
Sachgesamtheit
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |