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Hofreite in giebelständiger Parallelstellung von Wohnhaus und ehemaliger Scheune. Fachwerk des Wohngebäudes 18. Jh., bis auf Schwellenprofil an Süd- und Ostseite schmucklos, hofseitiges Obergeschoss einfach verriegelt. Störungen bei den Fensteröffnungen. Dachgeschoss um 1900 mit Kniestock bei flacherer Dachneigung mit Überstand erneuert. Scheunenfachwerk im Erdgeschoss durch Backsteinmauerwerk ersetzt. Nebengebäude verändert. Markante Baugruppe am Nordrand des Ortskernes.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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