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Hofreite mit zurückliegendem, giebelständigem Wohngebäude. Dessen Fassade verputzt, die straßenseitige Front verkleidet. Der Vorsprung des Obergeschosses an beiden Traufseiten, die an der Ostseite sichtbare, profilierte Schwelle wie auch die originale Fensterstellung der Giebelseite lassen auf qualitätvolles barockes Fachwerk des 17. oder 18. Jhs., vielleicht mit Zierformen, schließen. Ein rechtwinkliger Komplex schließt den Hof zur Straße hin ab. Er bestand ursprünglich aus zwei Fachwerkscheunen des 19. Jhs., von denen die größere giebelständige Scheune inzwischen durch einen neuen Wohnhausbau (18a) ersetzt wurde. Das schmale Wirtschaftsgebäude entlang der Straße ist noch erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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