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Ehrenmal für die Gefallenen beider Weltkriege, errichtet in den 1930er Jahren, heutiger Standort am außerhalb des Dorfes liegenden Friedhof. Weithin sichtbares Gehäuse und Podest aus Natursteinmauerwerk, in einer Nische stehende Figur eines Soldaten aus Steinguss. Beidseitige Tafeln mit Namen der gefallenen Kriegsteilnehmer.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |