Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Vierseitig geschlossene Hofanlage am südlichen Ortseingang. Wohnhaus auf das 18. Jh. zurückgehend, in konstruktivem Fachwerk errichtet, Dachgeschoss im 19. Jh. und in jüngster Zeit verändert. Auch bei der parallel gestellten Scheune lassen sich am freiliegenden Fachwerk Bauphasen des 18. und 19. Jh. ablesen. Ein Torabschluss und ein niedrigeres Backstein-Nebengebäude vervollständigen den Komplex, der durch seine Randlage die Dorfansicht zur Landschaft hin prägt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |