Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Ehemaliges Rathaus.In der Ortsmitte an einer Straßenecke markant gelegener ungewöhnlicher Bautyp: Kniestockhaus über hohem, (veränderten) massiven Untergeschoss aus Bruchsteinmauerwerk. Erbaut um 1800 in rein konstruktivem Fachwerk mit Satteldach; in der Mitte verschieferter Dachreiter mit Uhr und Haubendach, die ehemaligen Schallöffnungen des Glockentürmchens wurden durch Glasfenster ersetzt; Uhr erhalten. Traufseitig früher zwei Eingänge. Als Gemeindehaus ehemals mit weiteren Nutzungen kombiniert; wahrscheinlich diente das Gebäude gleichzeitig als Back- und Feuerwehrgerätehaus.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |