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In der Ortsmitte dem ehemaligen Rathaus direkt gegenüberliegendes Wohnhaus einer Hofreite. Verputztes Fachwerkhaus des 18. Jh. mit nur geringen Eingriffen in die ursprüngliche Bausubstanz. Im Erdgeschoss teilweise Ersatz durch Mauerwerk. Im Obergeschoss mit traufseitigem geringen Geschossvorsprung ist qualitätvolles Fachwerk zu vermuten. Hier sind Fenster mit Bleisprossen erhalten. Bestandteil der alten Ortsbebauung, besondere städtebauliche Wirkung durch die Ecklage.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |