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Fachwerkwohnhaus von 1718 in zentraler Lage an der Ortsdurchfahrt. Stattlicher traufständiger Bau mit vollständig verputzter bzw. giebelseitig verkleideter Fassade. Aufgrund der Dimensionierung des abgerundeten straßenseitigen Geschossvorsprunges und des inschriftlichen Erbauungsdatums kann auf gutes barockes Zierfachwerk, vielleicht auch eine historische Bedeutung, geschlossen werden. Inschrift der (ehemals wohl über der Haustür angebrachten) in der Wand eingelassenen Holztafel: "Der gerechte Strafe mich freindlich das wirdt mir so wohl duhn als wie Balsam auf mein Haupt 1718."
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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