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Rheingau-Taunus-Kreis
Taunusstein
Wehen
  • Aarstraße 244
  • Wilhelmstraße 1
Rathaus
Flur: 1
Flurstück: 1

Vielgestaltiger Baukomplex der Zeit um 1900 in historisierendem Formenreichtum. Die Hauptfassade des auf winkelförmigem Grundriss erbauten Rathauses orientiert sich zum Vorplatz an der Aarstraße, auf dem zuvor das alte Rathaus stand. Die Backsteinverblendung des Erdgeschosses löst sich im Obergeschoss als Fensterumrahmung innerhalb heller Putzflächen auf. Die Fassadenvorspünge der äußeren Achsen enden im Dachbereich als Schweifgiebel in Neurenaissanceformen. Fenster überwiegend mit Stichbogenschluss, nur die Eingangs- und Treppenhausachse unterscheidet sich durch gotisierende Spitzbögen. Auf dem Walmdach kleiner, asymmetrisch gesetzter Dachreiter mit Uhr. Die Ecksituation wird betont durch einen diagonal gestellten Erker mit Zierfachwerk, das sich im Ostgiebel wiederholt.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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