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Kleines Fachwerkwohnhaus am Zugang zum Schloßbezirk gegenüber dem ehemaligen Amtsgericht. Die abgesenkte Lage unter Straßenniveau und niedrige Geschosshöhen lassen auf ein beträchtliches Alter (vielleicht 17. Jh.) schließen. Giebelständig auf fast quadratischem Grundriss. Wände verputzt, im Giebel verschiefert; durch das Herabziehen der Verkleidung bis zur Brüstungshöhe des Obergeschosses werden die Proportionen optisch verändert. Bestandteil der alten Ortsbebauung um das Schloss.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |