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Zeitgenössischen Berichten zufolge wurde nach Abriss des baufälligen, da aus minderwertigem Holz errichteten Vorgängergebäudes aus dem 16. Jh. das neue Pfarrhaus 1768 unter Verwendung guten Eichenholzes erbaut. Stattliches giebelständiges Wohnhaus mit Krüppelwalm. Fachwerkwände ganz verschiefert bzw. verkleidet, die Konstruktion wahrscheinlich im Kern erhalten. Erscheinung durch den Einsatz moderner Ersatzmaterialien bei Fenstern und giebelseitigem Wandbehang nachteilig verändert. Die Gartenmauer des ehemaligen Pfarrgartens ist im Südosten und Südwesten mit dem Verlauf der ehemaligen Stadtmauer identisch.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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