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Nach der Lage vielleicht ehemaliges Forsthaus. Wohnhaus der Zeit um 1900, westlich des Ortes ehemals außerhalb der Bebauung gelegen. Sichtfachwerkkonstruktion, relativ dünne Holzquerschnitte, mit Ziegelausfachungen auf hohem massiven Backstein-Untergeschoss. Die strenge kubische Bauform mit Zeltdach wird durch einen schmalen, über die Traufe gezogenen Erker und einen aus der Dachfläche auf langen Streben auskragenden überdachten Balkon durchbrochen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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