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Giebelständiges Wohnhaus einer Hofreite am früheren nördlichen Ortsausgang. Einige Merkmale des verputzten und verkleideten Fachwerkbaues wie das über einer traufseits erhaltenen Knagge mehrseitig deutlich auskragende Obergeschoss lassen auf ein beträchtliches Alter (Entstehung vielleicht noch im 16. Jh.) schließen. Die frühe Erbauung außerhalb des Ortsberings kann auf eine ehemalige Mühle (etwa die hier seit dem 14. Jh. überlieferte Damm-Mühle) hindeuten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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