Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Hauptstraße 16a-22 (Ostseite)
Gleichmäßige Reihung von Zwei- und Dreiseithöfen mit giebelständigen, schmalen Wohnbauten; zur Straße hin abgeschlossen durch teils überdachte Tore. Dadurch entsteht hier eine straßendorfartige Situation. Querliegende Scheunen bilden die rückwärtige Hofbegrenzung und den Ortsrand. Wohnhäuser in Fachwerk oder Mauerwerk, überwiegend verputzt; Entstehung im 18. Jh., Umbauten und Veränderungen des 19. Jh.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |