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Verputztes Wohngebäude des 18. Jh. an der Einmündung zur Nebenstraße. Bestandteil eines auf kleiner Parzelle auf engsten Raum begrenzten Gehöfts. Zweizoniges Haus mit jüngerem westlichen Anbau gleicher Firstrichtung und -höhe. Aufgrund der Fassadenaufteilung und des geringfügigen Geschossüberstandes an Trauf- und Giebelseite ist wohlerhaltenes Sichtfachwerk des 18. Jh. zu erwarten. Durch seine Ecklage besitzt der wohlproportionierte Bau ortsbildprägende Wirkung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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