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Hakenhofreite an der Ortsdurchfahrt. Das giebelständige Wohnhaus liegt etwas zurückgesetzt hinter einem erhöhten Vorgarten. Dreizoniger Bautyp des 18. Jh., einfaches konstruktives Fachwerk, giebelseitig geschosshohe Streben; verputzt. Obergeschoss zur Hofseite hin vorspringend. Fachwerkscheune mit Stallteil und Hoftor des 19. Jh., Hof mit Mistgrube in unverändertem Zustand landwirtschaftlicher Nutzung. Bisher unverfälschtes Beispiel eines Bauerngehöfts.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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