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Geschlossene Hofreite mit eigenwilligem Wohnhaustyp des 19. Jh.: langgestreckter Traufenbau mit Walmdach und überbauter Hofeinfahrt. Verputzte Fachwerkkonstruktion in „klassizistischen" Proportionen mit regelmäßiger Fensteranordnung (im Obergeschoss mit Klappläden) und Kniestock mit kleinen quadratischen Fensteröffnungen. Oben vergittertes Hoftor und Tür mit giebelförmigen Holzgewänden (hier aufgesetzte Bretter mit Wappen). Durch Dimension und Baugestalt im Ortsbild auffallender Bau.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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