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Stattliche Hofreite in der Ortsmitte, durch die Lage in einer Biegung der Schwalbacher Straße besonders hervortretend. Unter der Verkleidung des Wohnhauses ist mit gutem Fachwerk des frühen 18. Jh., vermutlich mit Zierformen, zu rechnen. Rückwärtig anschließendes Nebengebäude ebenfalls verkleidet. Die große Scheune und ein weiteres Wirtschaftsgebäude zeigen wohlerhaltenes Fachwerk der Zeit um 1800. Wichtiger Baukomplex mit Sichtbeziehung zu Rathaus und ehemaligem Pfarrhof Kirchgasse 1.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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