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Stattliche Hofreite im Ortskern, Wohnhaus und Scheune beiderseits des weiträumigen, durch eine halbhohe Einfriedung mit schmiedeeisernem Tor abgeschlossenen Hofes. Wohngebäude um 1800, ursprünglich verputztes Fachwerk. Dach um 1900 mit Überstand auf geschnitzten Streben, mit Ziergespärre und weithin sichtbarer dekorativer Deckung aus farbig glasierten Ziegeln. Originalfenster mit Bleiverglasung im Obergeschoss. Wohlerhaltene Fachwerkscheune des frühen 19. Jh.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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