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Vierseithofreite mit zwei parallel gestellten Wohngebäuden aus verputztem Fachwerk, verbunden durch einen überdachten Fachwerktorbau. Das Hauptwohnhaus geht, nach traufseitigem Geschossvorsprung und Fensterstellung, auf das 18. Jh. zurück, Giebelfront und Dachzone später verändert. Nebengebäude des frühen 19. Jh. Großvolumige freistehende Fachwerkscheune mit Durchfahrmöglichkeit durch Scheunentore an beiden Traufseiten. Prägnante Baugruppe in der Ortsmitte.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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