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Eingeschossiger Rechteckbau mit Satteldach an zentralem Standort in einer Straßenecke. Schlichte verputzte Fachwerkkonstruktion des frühen 19. Jh. mit nur einer kleinen Fensteröffnung und giebelseitigem Eingang, davor eine Steintreppe. Einfachste Form des Backhauses, wie sie oft in kleinen Dörfern (vgl. z.B. Heidenrod-Martenroth und -Wisper, hier jedoch mit Dachtürmchen) zu finden ist. Sozialgeschichtliches Dokument mit städtebaulicher Funktion in der Ortsmitte.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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