Reinborn 23
Reinborn 23, Scheunentor mit Inschrift
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Rheingau-Taunus-Kreis
Waldems
Reinborn
  • Reinborn 23
Scheune
Flur: 2
Flurstück: 132/2

Scheune einer Hofreite, deren übrige Gebäude verändert oder modernisiert wurden. Langgestreckte, in zwei Phasen errichtete Scheune. Der Kernbau steht trotz des relativ späten Datums 1816 noch ganz in der Tradition barocken Fachwerkbaues. Mittlere Schwellenbalken mit Profilierung. Unter dem Vordach Torsturzbalken mit Diagonalprofil und Inschrift: „Diese hat erbaut Ludwig Dannewitz und dessen Ehfrau Maria Doreda im Jahr 1816 aufdeschlagen den 20 Arpil Zimmermeister PF. W. von Steinfischbach". Ungewöhnlich ist hier die Nennung des Zimmermannes neben dem Bauherrn und dessen Ehefrau.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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