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Der schlicht verputzte, traufständige Fachwerkbau in der Ortsmitte erhält den seiner Funktion entsprechenden Repräsentationswert durch die erhöhte Lage, die dreiachsig symmetrische Hauptfassade mit Mitteleingang und zweiläufiger Steintreppe sowie das Krüppelwalmdach mit verschiefertem Haubendachreiter (früher mit Uhr) und bekrönendem schmiedeeisernen Kreuz. Über der Tür stark verwitterte, von zwei Fächerrosetten, eingefasste vierzeilige Inschrift mit (schwer leserlichem) Baudatum 1781.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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