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Südwestlich außerhalb des Ortes gelegene, vierseitig geschlossene Hofanlage der Zeit um 1800 von einheitlicher Erscheinung. Das Wohnhaus mit Krüppelwalmen, verputztem Erdgeschoss und verschiefertem Obergeschoss dokumentiert exemplarisch den Übergang des barocken Fachwerkbauernhauses zum biedermeierlichen Haustyp. Die traditionelle Aufteilung ist noch an der Fensterstellung abzulesen, gleichzeitig wird eine strengere Fassadenordnung angestrebt. Der Eingang erfährt eine Aufwertung durch die von zwei Bäumen flankierte zweiläufige Steintreppe und die handwerklich gearbeitete schöne Tür, die mit geschnitzten Fächerrosetten der Füllungen und Oberlicht mit Sprossenornament ein verbreitetes Motiv aufnimmt. Zu den wohlerhaltenen Nebengebäuden gehören u.a. ein gemauerter, teils verputzter winkelfkörmiger Eckbau mit Toreinfahrt sowie eine um 1800 erbaute Fachwerkscheune. In seiner Gesamtheit wie auch im Detail anschauliches Beispiel eines klassizistisch geprägten, jedoch auch ländlicher Tradition verhafteten Hoftyps.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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