Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Das ehemalige Benediktinerkloster wurde wohl um 1130 gegründet, 1276 (oder 1252) erstmalig urkundlich erwähnt, 1263 (oder 1326) als Hauskloster der Grafen von Katzenelnbogen genannt. 1542 Umwandlung in ein Hospital. Seit Mitte des 17. Jhs. Hofgut. Die Kirche wurde 1829 zerstört, Mauerreste waren bis in jüngere Zeit in einem Stallgebäude erhalten. Orgel des 17. Jh. im Landesmuseum Wiesbaden.
Von der mittelalterlichen Klosteranlage sind nur Teile der Umfassungsmauern (ehemalige Außenwände der Klostergebäude) sowie Grundmauern erhalten. Torbau, Zehntscheuer, Schäferhaus und Wohnhaus entstammen weitgehend dem 16.-18. Jh. Das Wohnhaus wurde nach Brand im Obergeschoss im 18. Jh. teilweise erneuert.
Inmitten von Wäldern (Kirchwald, Klosterwald) und Wiesen mit Bachlauf und Weiher (Weiherwiese) liegt das Klostergut in landschaftlich ungestörter Situation.
Torbau mit gewölbter Tordurchfahrt, darüber schiefergedeckter Fachwerkaufbau mit Glockentürmchen.
Unmittelbar anschließend große Scheune, sog. Zehntscheuer. Steinbau mit Schlüsselscharten und kleinem Fenster in Eselsrückenform an der Außenwand. Jahreszahl 1598 in hofseitigem Rundbogengewände. Das Gebäude im Kern vielleicht älter, möglicherweise 15. Jh. Innen spätgotische Holzkonstruktion, Balkenlagen auf von achteckigen Stützen mit je vierseitig angeordneten Streben getragenen Unterzügen. Ehemals Schieferdach mit Gauben (1977 ohne Deckung erneuert), beidseitig halbrund auf geschnitzten Konsolen vorkragende kleine Firstwalme.
Nördlich des Torbaues Reste des ehemaligen sog. Schäferhauses, dessen Obergeschoss aus Fachwerk des 17. Jh. 1978 abgetragen und gelagert wurde. Der südliche Giebel zeigte Zierformen und einen kleinen Firstwalm auf Konsole ähnlich dem der Zehntscheuer.
An der Nordseite des Bezirks langgestrecktes zweigeschossiges Wohngebäude mit eingeschossigem Anbau. Erdgeschoss massiv, unter Einbeziehung alter Mauerteile des 15./16. Jh. in der nördlichen Außenwand Inschrift mit Steinmetzzeichen und Jahreszahl 1545. Im Erdgeschoss Mittelunterzug auf starken achtekigen Holzstützen ähnlich denen der Zehntscheuer, teils durch neue Einbauten verdeckt, teils Streben entfernt. Fachwerkobergeschoss, des westlichen Abschnittes teilweise noch spätmittelalterlich mit vollständig erhaltenen Giebelwänden aus der Bauzeit um 1545, die ehemalige Außenwand des westlichen Abschnittes ist im Dachgeschoss des jüngeren Anbaues sichtbar. Konstruktion aus starken, geschosshohem gebogenen und überkreuzten Streben mit Firstwalm auf geschnitzter Konsole und profiliertem Gesims ähnlich dem der Zehntscheuer. Die westliche Außenwand mit gleichartiger Giebelform durch neuere Verkleidung verdeckt. Fachwerk der Traufwände unter Putz, in Teilen 18. Jh. (Schwelle mit Profil), spätere Eingriffe. Qualitätvolle Ausstattung des 18. Jhs.: geschnitzte zweiflügelige Haustür, Treppe mit gesägten Balustern und in Schneckenform endendem Handlauf, barocke Zimmertüren mit Originalbeschlägen. Einige Fenster mit schmiedeeisernen Korbgittern. Erdgeschoss der östlichen, früher zeitweise auch als Stallungen genutzten Bauteile durchgreifend verändert.
In geringem Abstand nach Osten anschließend halbrund nach Norden herausragender ehemaliger Backofen.
Den östlichen und südlichen Abschluss bilden Scheunen und Remisen des späten 19., frühen 20. Jh., die auch baulich den Wandel der Anlage vom Hospital zum landwirtschaftlichen Betrieb nachzeichnen.
In der Umfassungsmauer teils vermauerte Öffnungen, einzelne Fenster mit Holzgewänden. Weitere Mauerreste sowie einige Spolien (romanische Säulenbasis) im Hofgelände.
Sachgesamtheit
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |