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Das vollständig mit Schiefer verkleidete Wohnhaus entspricht in Grundriss, Proportionen und Stellung etwa Haus Nr. 10 - wie dieses giebelständig auf quadratischem Grundriss, zweizonig, mit relativ breiter Giebelfront. Die Fensterstellung lässt auf einen Fachwerkbau des 18. Jh. schließen, der die Reihe ähnlicher Wohnbauten in der Taunusstraße vervollständigt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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