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Kleines giebelständiges Fachwerkwohnhaus des frühen 18. Jh., verputzt, mit Geschossüberstand an beiden Traufseiten und auffallend niedriger Erdgeschosshöhe. Rückwärtig schließt ein Nebengebäude (ehemaliger Stall mit darüberliegendem Speicher), geländebedingt um ein Geschoss niedriger versetzt, an. Beispiel für einen kleinen Typus des bäuerlichen Anwesens. Trotz geringer Dimensionen wichtiger Bau im Straßenbild. Die ehemals zugehörige Scheune ist nicht erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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