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Verputzter traufständiger Fachwerkbau. In dem niedrigen, zweigeschossigen Gebäude dominiert wie bei Nachbarhaus Nr. 48 das Giebelzwerchhaus mit kleinem Schopfwalm. Erdgeschosszone mit Hofdurchfahrt erneuert. Das bescheidene Wohnhaus ist Bestandteil der einheitlich wirkenden Zeile 46/48/50 aus dem 17./18. Jh., damit von städtebaulicher und stadtbaugeschichlicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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