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Dreigeschossiger, dreiachsiger Bau von 1862 in verputzter Fachwerkkonstruktion. Schmückende Elemente der klar gegliederten Fassade sind hölzerne Fenstereinfassungen mit Giebelbekrönung, aufwändiger im 1., strenger im 2. Obergeschoss. In Brüstungshöhe durchlaufende Gesimse wirken horizontal dem vertikal betonten Fensterformat entgegen. Trotz Störung durch unproportionierte Schaufenster, Gaube und fehlende Fenstersprossen bleiben die Grundzüge der Fassade als Element des Straßenbildes erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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