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1861 erbautes, als Erbprinz von Nassau geführtes Kurgasthaus, jetzt Wohnhaus. Beispiel für den schlichten, durch zurückhaltenden Zierat aufgewerteten nassauischen Bäderstil. Verputzter Fachwerkbau in dreiteilig-symmetrischer Gliederung der Hauptfassade, angedeuteter Mittelrisalit mit Giebel, ein- und zweiteilige Stichbogenfenster in der Mittelachse gusseiserner Balkon auf geschwungenen Konsolen. Traufgesims mit Klötzchenfries. Städtebaulich bedeutsame Lage am Nordrand des Kurparks.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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