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Kleiner barocker Fachwerkbau, traufständig an das ehemalige alte Rathaus Adolfstr. 105 anschließend. Das wahrscheinlich etwas jüngere, im 18. Jh. entstandene Wohnhaus nimmt dessen Geschoss- und Traufhöhe auf. Fassade im 19. Jh. durch Verputz, neue Fenster und Brüstungsgesims dem Zeitgeschmack angepasst, Eingang um eine Achse versetzt. Die Substanz im wesentlichen erhalten. Als Teil der alten Bebauung um das frühere Rathaus von stadtbaugeschichtlichem Wert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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