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1786 genanntes Wohnhaus mit anschließendem ehemaligem Scheunenteil und ungewöhnlich niedrigen Geschosshöhen. Typ des Einhauses in städtischer Verkleinerung für teilweise landwirtschaftliche Nutzung, möglicherweise auch zu Wohnzwecken nachträglich umgenutzte Scheune. In jedem Fall handelt es sich um eine Sonderform, die am Ort einzig in diesem Beispiel erhalten ist. Damit stellt das im 17./18. Jh. erbaute Haus ein sozial- und stadtbaugeschichtliches Dokument dar.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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