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Traufständiges, zweizoniges Wohnhaus mit anschließendem kleinem Nebengebäude. Kürzlich freigelegtes Zierfachwerk um 1700; jüngeres Dachgeschoss mit Kniestock. Straßenseitiger Eingang mit Oberlicht. Der geschnitzte Fenstererker (Eckpfosten mit Rundstäben, Eierstabfries im Sturz) weist auf die Lage der ehemaligen Stube im Obergeschoss hin. Die ungewöhnlichen Schnitzverzierungen an Eckpfosten, Knaggen und Brüstungsholz wurden wohl nachträglich, vielleicht in den 1930er Jahren, angebracht.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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