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Kleines zweizoniges Fachwerkwohnhaus, der ev. Kirche benachbart. Konstruktiver Fachwerkaufbau mit geschosshohen Streben, entstanden um 1800, aus teilweise unregelmäßigen und krummen Hölzern. Der Dachstuhl im 19. Jh. mit Kniestock erneuert; Veränderungen im Bereich der Fensteröffnungen. Ungewöhnlicher Typus einer Kleinhofreite mit in geringem Abstand parallel gestellter, etwa gleichgroßer Scheune; dazwischen Nebengebäude mit rückwärtig angebauter Speichertreppe.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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