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Hofreite in Ecklage; Wohnhaus und Scheune bilden eine geschlossene Traufwand an der Kirchstraße. Zur Aubachstraße ist der Hof durch einen niedrigen Torbau abgeschlossen. Die Giebelfront des auf das späte 18. Jh. zurückgehenden verputzten Fachwerkwohnhauses zeigt eine regelmäßig-axiale Fensteranordnung und Ornament-Verschieferung von 1884; aus dieser Zeit auch das auf geschwungenen Streben überstehende Dach. Teilweise sind noch alte Fenster mit Bleisprossen erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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