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Gebäudegruppe aus von der Straße zurückgesetztem Wohnhaus und kleinerem, später errichtetem Nebengebäude in versetzter Anordnung (mit neuerem Verbindungsbau). Wohnhaus des späten 18. Jh. mit Krüppelwalmen und hohem, von außen zugänglichem Kellergeschoss aus Bruchstein. Im Fachwerk sind nachträgliche Eingriffe sichtbar. Traufseitige Schwelle des leicht vorkragenden Obergeschosses durch Profil betont. Hofpflaster erhalten. Bestandteil der historischen Ortsbebauung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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