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Bestandteil der aus den Nr. 9 und 11 gebildeten, vierseitig geschlossenen Hofanlage um eine gemeinschaftliche Hoffläche. Das Wohnhaus Nr. 9 liegt im hinteren Hofbereich; dabei dürfte es sich um einen relativ ungestörten Fachwerkbau des frühen 18. oder 17. Jh. mit erneuertem Dach handeln. Die zugehörige Scheune bildet die Eckbebauung an der Einmündung Hohlstraße; hier ist die Fachwerkwand der im Torsturz 1669 datierten Scheune vollständig mit gefachweisen Überblattungen erhalten. Zur Hauptstraße überdachter Torbau, im Pfosten Datum 1702. Geschweifte Knaggen mit Herzmotiv sind hier (vielleicht in Zweitverwendung) nachträglich anstelle früherer Kopfbänder angebracht. Bedeutende Baugruppe in der Ortsmitte.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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